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Rechtliche Anforderungen an Green Claims und Green Labels

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von Sonja Burbach – 15. April 2025

Nachhaltigkeitsversprechen, Siegel, die EmpCo-Richtlinie und die geplante Green Claims Directive – wir haben uns bei einem Vortrag von CBH Rechtsanwälte in Köln mit Dr. Ingo Jung, Rechtsanwalt und Partner bei CBH, und Dr. Stefan Zenker, Senior Legal Counsel IP/Media bei der Deutschen Bahn, über aktuelle und zukünftige Regelungen für nachhaltige Werbung informiert.

 

Hier unsere wichtigsten Learnings:

1. 🔍 Auf Transparenz setzen – Irreführung vermeiden

Begriffe wie „klimaneutral“ sind derzeit rechtlich heikel, weil sie mehrdeutig sind. Laut aktueller Rechtsprechung dürfen Umwelt-Claims nicht missverständlich sein – sie müssen in den wichtigsten Punkten unmittelbar und klar erklärt werden, und zwar direkt bei der Werbeaussage. Ein Link wie „Mehr erfahren“ zu weiterführenden Informationen auf einer anderen Website reicht allein nicht aus, um vage und mehrdeutige Aussagen rechtlich abzusichern.

 

2. 📆 Die EmpCo-Richtlinie kommt 2026
Die EU will mit der Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (kurz: EmpCo-Richtlinie) Verbraucher:innen vor irreführender Nachhaltigkeitskommunikation schützen. Sie ist Teil des European Green Deal und wird durch die geplante Green Claims Directive ergänzt. In Kraft tritt sie am 27. September 2026. Unternehmen müssen sich dabei auf neue „Per-se-Verbote“ einstellen, etwa:

  • Eigene, nicht zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel sind künftig unzulässig.
  • Allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis einer besonderen Umweltleistung sind verboten. Aussagen wie „bis 20XX klimaneutral“ müssen von Sachverständigen regelmäßig überprüft und als erreichbar bestätigt werden.
  • Umweltversprechen dürfen sich nicht nur auf Teilaspekte beziehen, wenn sie das gesamte Produkt betreffen.
  • Begriffe wie „klimaneutral“ sind bei der Produktwerbung verboten, wenn sie nur mit Kompensation erreicht werden

 

3. 🏷️ Höhere Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel
Nach der neuen Richtlinie dürfen Nachhaltigkeitssiegel nur noch verwendet werden, wenn sie entweder

  • auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder
  • von einer staatlichen Stelle vergeben wurden.

 

4. 🧪 Green Claims Directive: Noch nicht final beschlossen
Die ebenfalls geplante Green Claims Directive liegt derzeit noch als Entwurf vor. Sollte sie in Kraft treten, dürfen Unternehmen künftig nur noch umweltbezogene Aussagen machen, wenn diese

  • wissenschaftlich belegbar sind
  • von unabhängigen Dritten geprüft wurden
  • und vorab ein formales Prüfverfahren durchlaufen haben.

Das könnte den Aufwand für Kommunikation und Nachhaltigkeitsmarketing erheblich erhöhen.

 

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Zu Gast bei CBH in Köln

 

💬 Einschätzungen von Dr. Ingo Jung, CBH Rechtsanwälte
Wir haben nach dem Vortrag bei Dr. Ingo Jung, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei CBH, nachgehakt:

Was wird in Zukunft am wichtigsten sein in Nachhaltigkeitskommunikation und -marketing?
„Nachhaltigkeitsaussagen müssen in Zukunft nicht nur nachweisbar sein – sie müssen nachgewiesen sein. Unabhängige Zertifizierungssysteme werden immer wichtiger. Sollte die Green Claims Directive trotz des Gegenwinds aus der Wirtschaft wirklich in Kraft treten, müssen sich Unternehmen auf Kosten, Aufwand und Bürokratie bei der Zertifizierung einstellen. Ich vermute, dass man sich als Unternehmen dann auf einige spezielle und abgesicherte Green Claims in der Kommunikation konzentrieren wird und das es ansonsten eher zu ‚Greenhushing‘ führen wird – also zu einer bewussten Zurückhaltung in der Kommunikation, aus Angst vor Greenwashing-Vorwürfen oder ungewollten Reputationsrisiken.“

Machen sich Unternehmen nur auf ihren eigenen Kanälen angreifbar für Greenwashing? Was gilt etwa für CEO-Kommunikation auf LinkedIn?
„Das hängt stark davon ab, wie sich die Person öffentlich positioniert. Tritt ein CEO auf LinkedIn klar als Unternehmenssprecher auf, sollten künftig auch dort die neuen Regeln beachtet werden. Äußert sich jemand hingegen als Privatperson und nur gelegentlich zu Nachhaltigkeitsthemen, ist das rechtlich anders zu bewerten.“

 

Dr. Ingo Jung, CBH Rechtsanwälte

„Nachhaltigkeitsaussagen müssen in Zukunft nicht nur nachweisbar sein sie müssen nachgewiesen sein.“

Dr. Ingo Jung, CBH Rechtsanwälte

 

     

     Worauf Unternehmen jetzt achten sollten

  • Aussagen wie „klimaneutral“ müssen eindeutig und belegbar sein und bei Produkten nicht nur auf Kompensation beruhen
  • Eigene Siegel sind ohne externe Zertifizierung künftig nicht mehr zulässig
  • Teilwahrheiten (z. B. nur Produktaspekt) reichen nicht aus
  • Aussagen wie „umweltfreundlich“ brauchen wissenschaftlich gestützte Nachweise
  • Auch Social Media Statements von CEO & Co. können rechtlich relevant sein
  • Unabhängige Zertifizierungen werden wichtiger – und teurer
  • EmpCo-Richtlinie gilt ab September 2026 – Green Claims Directive ist noch in Verhandlung

 

Wir bedanken uns für den spannenden Vortrag und behalten die rechtlichen Entwicklungen zur Nachhaltigkeitskommunikation weiterhin im Blick!

🔗 Weitere Infos zur ESG-Vortragsreihe von CBH: www.cbh.de/news/cbh-live-esg-reihe/

 

 

Headerbild: iStock, Stock-Fotografie-ID: 1340881556, Bildnachweis: Petmal